SRH Klinikum Sigmaringen
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Die SRH Kliniken Landkreis Sigmaringen lockern die Besuchsregelung

Ein Besucher I Tag I 1 Stunde

Die SRH Kliniken Landkreis Sigmaringen lockern die Besuchsregelung an ihren Einrichtungen in Sigmaringen, Bad Saulgau und Pfullendorf. Ab Mittwoch, den 13. April darf jeder Patient pro Tag von einer Person für eine Stunde besucht werden. Einlasszeit ist von 11 Uhr bis 18 Uhr. Generell werden alle Besucher:innen gebeten ihre Patientenbesuche im Vorfeld untereinander abzustimmen.

Zum Schutz der Patienten und Mitarbeitenden vor einer Infektion, gelten für die Besuchenden die 3G-Zutrittsregeln, die überprüft werden. Zutrittsberechtigt sind symptomfreie Erwachsene, die seit mindestens 14 Tagen einen vollständigen Impfschutz haben. Als Nachweis gilt der Impfpass bzw. die Impfbescheinigung in Verbindung mit dem Personalausweis. Nicht geimpfte symptomfreie Besucher sind zutrittsberechtigt, wenn Sie einen negativen Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 von einer anerkannten Teststelle vorlegen, der nicht älter als 12 Stunden ist. Zutrittsberechtigt sind auch Personen, die in den letzten drei Monaten von einer Coronainfektion genesen sind. Für Kinder unter sechs Jahren sind derzeit Patientenbesuche leider nicht möglich.

Bei sterbenden Patienten können bis zu zwei Angehörige pro Tag von ihren Lieben Abschied nehmen, hier gibt es keine Zeitbeschränkung für die Besuchsdauer. Gebärende dürfen von einer Person in den Kreißsaal begleitet werden, auch hier gilt die 3G Zutrittsbestimmung.

Die jeweilige Besuchserlaubnis ist ausschließlich auf das Patientenzimmer beschränkt. Während des Aufenthaltes im Krankenhaus müssen die AHA-Regeln eingehalten werden und eine FFP2-Maske getragen werden. Zudem ist die Händedesinfektion beim Krankenhauszutritt, vor dem Patientenzimmer und beim Verlassen des Raumes verpflichtend.

Die Besuchsregelung ist ein aktueller Status, der u.a. von der Entwicklung der Infektionsrate im Landkreis abhängt und ggf. wieder angepasst werden muss.