Die SRH Kliniken im Landkreis lockern an allen drei Standorten - Sigmaringen, Bad Saulgau und Pfullendorf - die Besuchsregelung.
SRH Kliniken lockern Besuchsregelung
Ab 25. Mai 2021 kann jeder Patient pro Tag von einer Person besucht werden, Einlasszeit ist von 14 Uhr bis 17 Uhr. Die Besuchszeit von zwei Stunden sollte nicht überschritten werden. Bei sterbenden Patienten können pro Tag zwei Angehörige Abschied nehmen, hier gibt es keine Zeitbeschränkung für die Besuchsdauer. Generell werden alle Besucher:innen gebeten ihre Patientenbesuche im Vorfeld untereinander abzustimmen.
Zum Schutz der Patienten und Mitarbeitende vor einer Infektion, gelten für die Besuchenden bestimmte Sicherheitsauflagen, die bei jedem überprüft werden. Dadurch kann es zu längeren Wartezeiten beim Einlass kommen. Zutrittsberechtigt sind symptomfreie Erwachsene, die seit mindestens 14 Tagen einen vollständigen Impfschutz haben. Als Nachweis gilt der Impfpass bzw. die Impfbescheinigung in Verbindung mit dem Personalausweis. Nicht geimpfte symptomfreie Besucher sind zutrittsberechtigt, wenn Sie einen negativen Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 von einer anerkannten Teststelle vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Spezielle Regelungen gibt es auch für Geimpfte und nicht Geimpfte, die bereits von einer Coronainfektion genesen sind. Über die Details der Zutrittsberechtigungen und jeweils geltenden Bestimmungen informiert eine tabellarische Übersicht auf der Homepagestartseite www.kliniken-sigmaringen.de. Kinder unter sechs Jahren dürfen aktuell keine Patienten besuchen.
Die jeweilige Besuchserlaubnis ist ausschließlich auf das Patientenzimmer beschränkt. Während des gesamten Aufenthaltes im Krankenhaus sind die AHA-Regeln einzuhalten, zudem ist die Händedesinfektion beim Krankenhauszutritt, vor dem Patientenzimmer und beim Verlassen des Raumes verpflichtend.
Die Besuchsregelung bleibt von der aktuellen Pandemielage und Entwicklung der Infektionsrate im Landkreis abhängig. Eine weitere Anpassung und Änderung kann jederzeit erfolgen.
Ist es risikoreich Patienten zu besuchen?
Die SRH Kliniken arbeiten nach den Richtlinien des Robert-Koch-Institutes und haben alle Sicherungsmaßnahmen getroffen, um für Patienten, Besucher und Mitarbeiter weiterhin einen bestmöglichen Schutz vor einer Covid-19 Infektion zu gewährleisten. Die Behandlung von Patienten mit einer Coronainfektion und Verdacht auf Covid-19 ist nach wie vor am Standort Sigmaringen gebündelt und wird dort ausschließlich auf speziellen Stationen durchgeführt, die räumlich eindeutig von anderen Patienten getrennt sind. In den SRH Krankenhäusern Bad Saulgau und Pfullendorf werden weder SARS-CoV-2-Patienten noch Personen mit Verdacht auf eine Infektion behandelt.