Die SRH Kliniken im Landkreis lockern ab sofort die Zutrittsregelung an ihren Einrichtungen in Sigmaringen, Bad Saulgau und Pfullendorf für ambulante Patienten. Damit ist die erst vor kurzem festgelegte 3G-Regel - sie steht für getestet, genesen oder
Erleichterte Zutrittsregeln für ambulante Patienten
Ermöglicht haben dies die bundesweit und im Landkreis weiterhin gesunkenen Inzidenzzahlen und die kontinuierlich rückläufigen Patientenzahlen mit einer SARS CoV-2 Infektion im SRH Krankenhaus Sigmaringen.
Um weiterhin einen hohen Infektionsschutz für Patient:innen und Mitarbeiter:innen zu gewährleisten, wird ambulanten Patient:innen beim Krankenhauszutritt die Temperatur gemessen und die Symptomfreiheit überprüft. Das Tragen einer FFP2-Maske ist während des gesamten Aufenthaltes verpflichtend.
Diese Regelungen bleiben von der aktuellen Pandemielage und Entwicklung der Infektionsrate im Landkreis abhängig. Eine weitere Anpassung und Änderung kann jederzeit erfolgen.
Über die Details der Zutrittsberechtigungen und jeweils geltenden Bestimmungen für Besucher:innen, stationäre und ambulante Patient:innen informiert eine tabellarische Übersicht auf unserer Homepagestartseite.