Zum Schutz der Patienten und Mitarbeitenden vor einer Corona-Infektion gelten auch für einbestellte Patienten die „3 G“ Zutrittsregelungen.
Ambulante Patienten und Patientinnen mit Termin benötigen negativen Test
Einbestellte Patienten und Patientinnen, die zu einem ambulanten Termin in eine der SRH Kliniken in Pfullendorf, Bad Saulgau und Sigmaringen kommen, werden ab Montag, den 07. Juni nach den 3G-Regeln geprüft: Die 3G stehen für getestet, genesen oder geimpft. Zutrittsberechtigt ist, wer negativ getestet, seit zwei Wochen vollständig geimpft oder von einer Covid-Erkrankung genesen ist. Notfälle sind von dieser Regelung ausgenommen.
Um Wartezeiten zu vermeiden bitten die SRH-Kliniken die Nachweise am Einlass vorzuzeigen. (Negativer-Antigentest, Genesenen-Nachweis oder Impfpass)
Die Details der Zutrittsberechtigungen und jeweils geltenden Bestimmungen informiert eine tabellarische Übersicht auf der Homepagestartseite www.kliniken-sigmaringen.de.