SRH Klinikum Sigmaringen
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SRH Klinikum Sigmaringen setzt Neuorganisation fort

Letzte Phase des medizinischen Konzepts für die stationäre Patientenversorgung wird umgesetzt

Die SRH Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH ist in der letzten Phase der Umsetzung des Medizinischen Konzepts für die stationäre Patientenversorgung im Landkreis Sigmaringen. Nachdem diese Ende 2022 am Standort gebündelt wurde, startet jetzt der letzte Abschnitt für die geplante Neuorganisation, um das Klinikum weiterhin zukunftsfähig und wirtschaftlich stabil aufzustellen. Die Patientenversorgung ist während und nach dieser Binnenrestrukturierung vollumfänglich gewährleistet, es gibt keine Auswirkungen auf die Behandlungen.

Die zunehmend angespannte wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser in Deutschland macht auch vor dem SRH Klinikum Sigmaringen nicht Halt. Aktuell liegt das betriebliche Defizit – ohne Einmaleffekte wie zum Beispiel Energiehilfen – bei ca. 14,2 Mio. Euro. Während sich die finanziellen und regulatorischen Rahmenbedingungen weiter verschärfen, wird das SRH Klinikum Sigmaringen den vorgesehenen Kurs der Neustrukturierung, welcher in den letzten Monaten bereits sukzessive gestartet ist, beschleunigen.

Die beiden Gesellschafter – der Gesundheits- und Bildungsanbieter SRH sowie der Landkreis Sigmaringen – hatten der Geschäftsführung dazu den Auftrag erteilt, einen Sanierungsplan zu entwickeln, welcher zu einer finanziellen Entlastung des Unternehmens führt. Die bestehenden Strukturen, Prozesse sowie die Leistungsentwicklung im medizinischen Portfolio wurden darauf erneut überprüft und ein Maßnahmenkatalog festgelegt. Das medizinische Profil der Klinik wird derweil beibehalten.

Das Maßnahmenpaket beinhaltet unter anderem eine Reduktion des Personals über nahezu alle Berufsgruppen der Klinik hinweg. Dies entspricht einer Größenordnung von knapp 10 Prozent der Gesamtbelegschaft. Die Pflege ist hiervon nicht betroffen. Zudem soll Personal mit pflegerischer Qualifikation Arbeitsplätze in der Pflege angeboten werden. Des Weiteren sollen Sachkosten und Ausgaben durch Dienstleisterverträge reduziert werden.

Die Belegschaft wurde bereits in Mitarbeiterversammlungen und Einzelgesprächen über diese Maßnahmen informiert, ebenso wurden bereits Sozialplangespräche mit dem Betriebsrat aufgenommen.