SRH Klinikum Sigmaringen
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Covid-19

Neue Zutrittsregeln für Besucher:innen

Ab 5. Mai 2022 gelten in den drei SRH Kliniken im Landkreis Sigmaringen neue Zutrittsregeln

Neue Krankenhaus-Zutrittsregeln für Besucher:innen und Dienstleister

Die SRH Kliniken im Landkreis Sigmaringen ändern ab 5. Mai 2022 für Besuchende und Dienstleister gemäß der neuen Corona-Verordnung für Krankenhäuser die Zutrittsregeln.

Die bisherige 3 G-Regelung entfällt. Für den Einlass ist jetzt die Vorlage eines negativen Coronatests von einer anerkannten Teststelle (Antigentest max. 24 Std alt, PCR-Test: 48h Gültigkeit) erforderlich. Bei coronatypischen Symptomen ist der Zutritt generell untersagt. Während des gesamten Klinikaufenthalts besteht eine FFP 2-Maskenpflicht. Bei Kindern zwischen 6 - 14 Jahren ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz ausreichend, für Kinder unter 6 Jahren entfällt die Maskenpflicht.

Zum Schutz der Patienten und Mitarbeitenden vor einer Infektion gelten weitere Sicherheitsauflagen: Beim Klinikzutritt sind die Hände zu desinfizieren und während des gesamten Aufenthaltes ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.

Besuchszeiten

Jeder Patient kann weiterhin in der Zeit von 11 Uhr bis 18 Uhr von einer Person mit einer Stunde Besuchszeit besucht werden. Angehörige werden gebeten ihre Patientenbesuche im Vorfeld untereinander abzustimmen. Bei sterbenden Patienten können bis zu zwei Angehörige pro Tag von ihren Lieben Abschied nehmen.

Die Regelungen in den SRH Kliniken im Landkreis Sigmaringen sind ein tagesaktueller Status, der je nach Inzidenzlage und geltenden Verordnungen gegebenenfalls erneut angepasst wird.