SRH Klinikum Sigmaringen
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Allgemein Covid-19

Neue Besuchsregelung im SRH Krankenhaus Sigmaringen

Neu ist, dass jetzt pro Patient:in eine Besuchsperson mit bis zu zwei Kindern ohne Zeitbegrenzung erlaubt ist. Die Besuchszeit ist von 13:00 bis 17:00 Uhr.

Im SRH Krankenhaus Sigmaringen hat sich die Besuchsregelung geändert. Erlaubt ist jetzt pro Patient:in eine Besuchsperson mit bis zu zwei Kindern ohne Zeitbegrenzung. Die Besuchszeit ist von 13:00 bis 17:00 Uhr.

Weiterhin gelten die Zutrittsregelungen:

  • Bei coronatypischen Symptomen ist der Zutritt generell untersagt.
  • Erforderlich ist die Vorlage eines negativen Coronatests von einer anerkannten Teststelle (Antigentest max. 24 Std. alt, PCR-Test: 48 Std. Gültigkeit). Krankenhausbesucher erhalten einen kostenfreien Antigen-Schnelltest, wenn Sie den anerkannten Teststellen in der Selbstauskunft glaubhaft den Krankenbesuch versichern können. Eine Bescheinigung der Klinik ist nicht mehr erforderlich. Kinder benötigen keinen Coronatest-Nachweis.
  • Es besteht FFP2-Maskenpflicht während der gesamten Besuchsdauer für Personen ab dem 6. Lebensjahr.
  • Die Abstandsregelung ist einzuhalten.
  • Die Händedesinfektion ist beim Krankenhauszutritt, vor dem Patientenzimmer und beim Verlassen des Raumes verpflichtend.
  • Die jeweilige Besuchserlaubnis ist ausschließlich auf das Patientenzimmer beschränkt.