SRH Klinikum Sigmaringen
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Covid-19

Besuchsverbot in den SRH Kliniken ab 22. November 2021

Aufgrund der weiterhin steigenden Infektionszahlen gibt es ab Montag, 22. November 2021 in allen drei SRH Kliniken im Landkreis Sigmaringen an den Standorten Sigmaringen, Bad Saulgau und Pfullendorf wieder ein Besuchsverbot.

Damit soll die Weiterverbreitung des SARS CoV2 Virus und das Risiko einer Ansteckung für Patienten und Mitarbeiter minimiert werden. 

Ausnahmeregelungen gelten ausschließlich für Angehörige, die einen im Sterben liegenden Patienten besuchen möchten und für die Begleitperson eines minderjährigen Kindes. Eine Sondererlaubnis gibt es auch für die Klinik der Gynäkologie und Geburtshilfe im SRH Krankenhaus bei Geburten. Hier, dürfen werdende Väter oder eine andere Begleitperson anwesend sein. Besuche nach der Geburt durch den Vater sind nach telefonischer Abstimmung im Vorfeld mit der Station möglich. Für alle zutrittsberechtigten Personen gilt grundsätzlich die 3 G-Zutrittsregel. 

Dies ist ein aktueller Status, der je nach Entwicklung der Ausbreitung und Infektionsrate im Landkreis gegebenenfalls erneut angepasst werden muss.

Die SRH Kliniken Landkreis Sigmaringen bitten um Verständnis für die Maßnahmen.

Tagesaktuell sind drei mit Corona infizierte Patient:innen auf der Intensivstation und 14 weitere auf der Corona-Isolierstation in Behandlung. Insgesamt stehen 14 Intensivplätze zur Verfügung, davon sechs für Coronapatienten. Die Auslastung der Intensivstation für die Behandlung von Covid-Patienten liegt damit bereits bei bei 50%.