SRH Klinikum Sigmaringen
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2 G plus Regel in den SRH Kliniken Landkreis Sigmaringen

Neue Zutrittsregel ab 24. Dezember 2021

2 G plus Zutrittsregel

Aufgrund der sich weiter ausbreitenden Omikron-Variante und der Prognose des Corona-Expertenrates der Bundesregierung, dass die Corona-Infektionen in kürzeren Abständen zunehmen, wird das Besuchsverbot in allen drei SRH Kliniken im Landkreis Sigmaringen aufrechterhalten. Ausnahmeregelungen gibt es nur für einen begrenzten Personenkreis. Für diesen gilt ab 24.12.2021 die Zutrittsregel  2 G plus. Das bedeutet, Besuchsberechtigte müssen vollständig geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen Antigenschnelltest von einer offiziell anerkannten Teststelle vorlegen.

Unter die Ausnahmeregelungen vom Besuchsverbot fallen Angehörige, die einen im Sterben liegenden Patienten besuchen möchten, die Begleitperson eines minderjährigen Kindes und werdende Väter für die Entbindung und Abholung von Mutter und Kind.

Die SRH Kliniken Landkreis Sigmaringen bitten um Verständnis für die Maßnahmen.

Dies ist ein aktueller Status, der je nach Entwicklung der Ausbreitung und Infektionsrate im Landkreis gegebenenfalls erneut angepasst werden muss.