Barrierefreiheitserklärung
Einleitung
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.kliniken-sigmaringen veröffentliche Webseite der SRH Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH und SRH MVZ Landkreis Sigmaringen GmbH.
Die SRH Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH und SRH MVZ Landkreis Sigmaringen GmbH sind bemüht, ihre Website im Sinne der EU-Richtlinie 2019/882 („European Accessibility Act“) und im Einklang mit dem nationalen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zu gestalten.
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Die SRH Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH ist ein Krankenhaus und bietet die stationäre und/oder ambulante Versorgung von Patientinnen und Patienten auf der Grundlage eines Behandlungsvertrages an.
Die SRH MVZ Landkreis Sigmaringen GmbH ist ein Medizinisches Versorgungszentrum und bietet die ambulante Behandlung von Patientinnen und Patienten auf der Grundlage eines Behandlungsvertrages an.
Die SRH Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH und SRH MVZ Landkreis Sigmaringen GmbH bieten den Abschluss von Arbeitsverträgen und Verträgen über Praktika in allen Bereichen an, die für den Betrieb des Unternehmens relevant sind.
Die SRH Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH und SRH MVZ Landkreis Sigmaringen GmbH bieten den Abschluss von Verträgen über Weiterbildungsmaßnahmen und die Teilnahme an Studiengängen an.
Zudem bieten SRH Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH und SRH MVZ Landkreis Sigmaringen GmbH auch zum Zwecke des Abschlusses der genannten Verträge Kontakt- und Serviceleistungen an, wie zum Beispiel die Nutzung eines Online-Kontaktformulars, Hotline oder persönliche Terminvereinbarung.
Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen
Die SRH Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH und SRH MVZ Landkreis Sigmaringen GmbH haben bei Konzeption, Webdesign und Bedienbarkeit darauf geachtet, die Internetpräsenz barrierefrei oder zumindest barrierearm zu gestalten.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 BFSG in Verbindung mit der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV), die auf Grundlage von § 3 Abs. 2 BFSG erlassen wurde. In der BFSGV sind die Anforderungen an Dienstleistungen im Geschäftsverkehr in den §§ 12, 13 und 19 festgelegt. Die technischen Anforderungen bestimmen sich nach der EN 301 549.
Diese Anforderungen wurden insbesondere wie folgt umgesetzt:
- Angepasste, einfache Bedienbarkeit, erleichterte, benutzerfreundliche Navigation
- Erhöhte Sichtbarkeit von Kontakt- und Serviceleistungen von Schrift, Links, Buttons durch Farbkontraste, Kontaktbuttons sowie der Anfahrtsbeschreibung
- Setzung von farblich abgesetzten Hyperlinks sowie Verwendung erhöhter Schriftgröße in Rubriken und Leistungsangeboten
- Erkennbarkeit der Hyperlinks
Die Website weist bereits in zahlreichen Bereichen eine gute Zugänglichkeit für alle Nutzerinnen und Nutzer auf. Derzeit entspricht sie jedoch noch nicht vollständig den Vorgaben der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Im Zuge einer geplanten technischen Überarbeitung sollen die entsprechenden Anforderungen sukzessive umgesetzt werden.
Nicht barrierefrei sind bislang:
- Download des/der PDF-Dokumente
- Videos
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt und berücksichtigt den Stand der Barrierefreiheit bzw. Barrierearmut unserer Seite bis zu diesem Tage.
Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden
SRH Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH
SRH MVZ Landkreis Sigmaringen GmbH
Hohenzollernstraße 40
72488 Sigmaringen
Telefon +49 7571 100-0
E-Mail: info.kls@srh.de
www.kliniken-sigmaringen.de
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Diese Behörde ist am heutigen Tage noch nicht bekannt. Sobald diese Behörde bekannt ist, wird sie in einer aktualisierten Form der Barrierefreiheitserklärung veröffentlicht werden.